Beim Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen ist zum nächstmöglichen Termin nachfolgend aufgeführte – für Teilzeit geeignete, möglichst mit einem Arbeitskraftanteil von mind. 75% – Funktion zu besetzen:
Stellvertretende Leiterin/stellvertretender Leiter der „Gemeinsamen Personalstelle“ beim Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen (w/m/d)
Besoldungsgruppe A 10 BremBesO / Entgeltgruppe 10 TV-L
Berufsgruppe
Verwaltungspersonal / Controlling / Verwaltungsmanagement
Eingruppierung
Besoldungsgruppe A 10 BremBesO / Entgeltgruppe 10 TV-L
Besetzbar
Ab sofort
Bereich
Das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen ist eines von insgesamt 24 Oberlandesgerichten in Deutschland. Oberlandesgerichte gehören zur so genannten ordentlichen Gerichtsbarkeit, die für Zivil- und Strafverfahren zuständig ist. Die ordentliche Gerichtsbarkeit wird durch Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte und den Bundesgerichtshof ausgeübt. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat seinen Sitz in Bremen. Seine örtliche Zuständigkeit umfasst das Gebiet des Bundeslandes Bremen unter Einbeziehung Bremerhavens. Gerichte im Zuständigkeitsbereich des Hanseatischen Oberlandesgerichts sind das Amtsgericht Bremen, das Amtsgericht Bremerhaven, das Amtsgericht Bremen-Blumenthal sowie das Landgericht Bremen. In der „Gemeinsamen Personalstelle“ werden, neben den zuvor genannten Gerichten, auch die Personalakten der Staatsanwaltschaft Bremen und der Sozialen Dienste der Justiz bearbeitet.
Aufgabengebiet
Die Stelle umfasst die eigenständige Bearbeitung von vielseitigen Aufgaben in der Personalsachbearbeitung über den gesamten Beschäftigungszyklus hinweg. Dabei arbeiten Sie eng mit internen Fachbereichen sowie externen Stellen zusammen. Sie betreuen insbesondere eigenständig das Personaleinstellungsverfahren für den Bereich der Serviceeinheiten in den Gerichten und die Fortbildungsangebote für die Dienststellen des Geschäftsbereiches.
Der Arbeitsplatz umfasst im Wesentlichen die folgenden Aufgaben:
Voraussetzungen
Erforderlich ist:
Beamte:
Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz oder Allgemeine Dienste
Tarifbeschäftigte:
abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor bzw. FH-Dipl.) oder eine gleich zu bewertende berufliche Qualifikation (z.B. Aufstieg durch Bestehen der Qualifikationsmaßnahme für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2)
Erwartet werden weiterhin:
Bei einem ausländischen Bildungsabschluss ist die Übersetzung auf Deutsch sowie die Bewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen mit vorzulegen (ersatzweise der Ausdruck zur Anerkennung aus der ANABIN-Datenbank).
Eine spätere Verbeamtung ist nur bei Vorliegen der beamten- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen möglich.
Kennzeichen
HOLG-Personal
Bewerbungsfrist
26.06.2026
Allgemeine Hinweise
Wir bieten Ihnen:
Die Eingruppierung erfolgt für Tarifbeschäftigte nach Entgeltgruppe 10 TV-L mit einem Einstiegsgehalt (Stufe 1) derzeit von 4.038,42 € (brutto/Monat) bei einer Vollzeitbeschäftigung. Das Entgelt im TV-L richtet sich neben der Entgeltgruppe maßgeblich nach der Stufenzuordnung. Diese ist abhängig von der bisherigen Berufserfahrung und erfolgt immer als Einzelfallberechnung.
Weitergehende Informationen zur Stufenzuordnung (s. Entgelttabelle in Anlage B des TV-L) kann im Rahmen des Auswahlverfahrens bzw. auf Nachfrage erfolgen.
Um die Unterrepräsentanz von Frauen in diesem Bereich abzubauen, sind Frauen bei gleicher Qualifikation wie ihre männlichen Mitbewerber vorrangig zu berücksichtigen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Frauen werden deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Bewerbungen von Menschen mit einem Migrationshintergrund werden begrüßt.
Schwerbehinderten Bewerberinnen bzw. Bewerbern wird bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung der Vorrang gegeben.
Bewerbungshinweise
Haben Sie Interesse?
Dann reichen Sie bitte neben Ihrer aussagefähigen Bewerbung (ein Foto ist nicht beizufügen) folgende weitere Unterlagen ein:
Die Auswahlentscheidung erfolgt gem. Art. 33 Absatz 2 des Grundgesetzes entsprechend der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Im Rahmen des Leistungsvergleichs ist es unverzichtbar, dass Sie ein Arbeitszeugnis oder eine dienstliche Beurteilung vorlegen, welche/s nicht älter als ein Jahr sein darf. Dieses/diese kann bei Nichtvorhandensein bis zum Ende der Bewerbungsfrist nachgereicht werden.
Bitte reichen Sie uns nur Kopien von Ihren Bewerbungsunterlagen ein (keine Mappen), da diese aus Kostengründen nicht zurückgesendet werden können und übersenden Sie bitte grundsätzlich keine Fotos. Sofern Ihnen eine schriftliche Ablehnung zugeht, werden Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf der Frist gemäß § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufbewahrt und anschließend vernichtet.
Informationen über die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des Personalauswahlverfahrens finden Sie hier
Sollten Sie weitere grundsätzliche Fragen zur Freien Hansestadt Bremen als Arbeitgeberin oder zum Bewerbungsverfahren haben, finden Sie hier Antworten.
Ansprechperson
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Herrn Wolf, unter der Telefonnummer: 0421/361-58601.
Ihre Unterlagen richten Sie bitte bis zum 26.06.2026 unter Angabe der Kennziffer HOLG-Personal an:
Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen
z.Hd. Herrn Wolf
Am Wall 198
28195 Bremen
E-Mail: bewerbung@oberlandesgericht.bremen.de