Justizfachangestellter oder Justizfachangestellte

Als Justizfachangestellte beziehungsweise Justizfachangestellter beantwortest du beispielsweise Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern sowie Rechtsanwältinnen und -anwälten zu neuen, laufenden und beendeten Verfahren, protokollierst Gerichtsverhandlungen, veranlasst Zustellungen und erstellst im Auftrag Urteile, Beschlüsse und Ladungen zu Gerichtsterminen.


Informationen für Interessierte

Die dreijährige Ausbildung teilt sich in Theorie- und Praxisblöcke.

Deine Berufspraxis sammelst du bei den Gerichten und der Staatsanwaltschaft. Hier durchläufst du nahezu alle Bereiche eines Gerichts wie zum Beispiel Grundbuchangelegenheiten, Nachlass, Betreuung, Zwangsvollstreckung, Insolvenz sowie Ehe- und Familienangelegenheiten.

In der Berufsschule hast du neben den Lerninhalten zur Mitwirkung im Zivilprozess, in Vollstreckungs- und Strafangelegenheiten auch Unterricht in Arbeits- und Büroorganisation sowie Textverarbeitung.

Für die Ausbildung benötigst du einen Realschulabschluss bzw. einen mittleren Schulabschluss oder die Berufsbildungsreife bzw. einen Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer abgeschlossenen, förderlichen Berufsausbildung wie zum Beispiel Großhandelskauffrau bzw. Großhandelskaufmann.

Weiterhin brauchst du ein eintragsfreies Führungszeugnis.

Neben Interesse an Büro- und Verwaltungsarbeiten, solltest du verantwortungs- und einsatzbereit, flexibel und teamfähig sein.

  • Voraussetzung: Mittlere Reife oder Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer abgeschlossenen förderlichen Berufsausbildung
  • Ausbildungsdauer: 3 Jahre (dual)
  • Ausbildungsvergütung derzeit: 1. Jahr: 1.036,82 €, 2. Jahr: 1.090,96 €, 3. Jahr: 1.140,61 €
  • Anfangsvergütung: 2.651 € brutto (ab 2021)

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen

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