Das Bewerbungsverfahren bei der Freien Hansestadt Bremen


Das obige Video zeigt exemplarisch den Bewerbungs- und Auswahlprozess bei der Freien Hansestadt Bremen. Der hier dargestellte Prozess kann, aber muss so nicht im Detail ablaufen. Bei Auswahlverfahren - zum Beispiel bei der Polizei, Feuerwehr oder Justiz - können weitere Prozessschritte (wie z.B. ein Sporttest zur Überprüfung der körperlichen Fitness) notwendig sein.

Wir möchten Ihnen mit diesem Video einen Einblick in unsere internen Prozesse ermöglichen und so erklären, welche Schritte Ihre Bewerbung bei uns durchläuft. Sie finden diese und weitere Informationen auch in unseren FAQ (siehe unten).

FAQ

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Freien Hansestadt Bremen als Arbeitgeberin und zum Bewerbungsverfahren.

Vor der Bewerbung bei der Freien Hansestadt Bremen

Diese FAQ-Übersicht soll Ihnen eine erste Hilfestellung für allgemeine Fragen rund um das Auswahlverfahren bei der Freie Hansestadt Bremen geben.
In jeder Stellenausschreibung ist außerdem eine Ansprechperson genannt, die Ihnen gerne zusätzlich für Fragen zur Verfügung steht.
In der Rubrik "Ausbildung" finden Sie zudem Ansprechpersonen unter den Ausführungen zum jeweiligen Ausbildungsberuf, an die Sie sich gerne wenden können.

Aktuelle Stellenangebote finden Sie unter "Mein Job". Nutzen Sie zur Suche nach Ihrer Wunschstelle auch gerne die Such- oder Filterfunktion! Falls Sie heute keine passende Stelle gefunden haben, schauen Sie doch gerne wieder vorbei; regelmäßig kommen immer wieder neue Stellenausschreibungen hinzu.
Nutzen Sie zudem die Möglichkeit, einen Newsletter über neue Stellenangebote der Freien Hansestadt Bremen zu abonnieren. Diesen können Sie nach Ihren individuellen Anforderungen konfigurieren – registrieren Sie sich einfach.
Es gibt zudem Stellenangebote speziell für Menschen mit Schwerbehinderung, die Sie als Mensch mit Schwerbehinderung ebenfalls abonnieren können.

Ja, in jeder Stellenausschreibung ist eine Bewerbungsfrist festgelegt, bis wann eine Bewerbung erfolgen kann. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist geht die Stellenausschreibung offline und das Auswahlverfahren beginnt.

Ja, die Freie Hansestadt Bremen schreibt vielfältige Stellen in sehr unterschiedlichen Bereichen aus.
Bewerben Sie sich gerne auf mehrere Stellen, die Ihrem Interesse und Ihrem beruflichen Profil entsprechen.
Verschaffen Sie sich einen Überblick über die aktuellen Stellenausschreibungen der Freien Hansestadt Bremen.

Die Verdienstmöglichkeiten für die Tätigkeiten bei der Freien Hansestadt Bremen sind gesetzlich bzw. tarifvertraglich festgelegt und damit transparent, sicher und attraktiv.
In den Stellenausschreibungen sind die Eingruppierungen hinterlegt. Details zu Tarif- und Besoldungsstufen finden Sie unter www.oeffentlicher-dienst.info.

Hinweis: www.oeffentlicher-dienst.info ist ein Angebot außerhalb des Verantwortungsbereiches der Freien Hansestadt Bremen. Für den Inhalt und die Richtigkeit von Berechnungen wird keinerlei Haftung übernommen. Bitte beachten Sie, dass Sie aus den von Ihnen durchgeführten Berechnungen keine Rechtsansprüche herleiten können.

Grundsätzlich sollten Sie sich auf ausgeschriebene Stellen der Freien Hansestadt Bremen bewerben.
Sollten in Ihrer Wunschposition jedoch aktuell keine offenen Stellen angeboten werden, haben Sie zudem die Möglichkeit, einen Newsletter über neue Stellenausschreibungen der Freien Hansestadt Bremen zu abonnieren. Diesen können Sie nach Ihren individuellen Anforderungen konfigurieren – registrieren Sie sich gerne.

Vorbereitung und Absenden der Unterlagen

Die Form der Bewerbung ist in der jeweiligen Stellenausschreibung genannt.

Die erforderlichen Bewerbungsunterlagen variieren je nach Stelle. In jeder Stellenausschreibung ist angegeben, welche Unterlagen mit der Bewerbung einzureichen sind.

Bitte verwenden Sie ausschließlich PDF-Dateien, andere Dateiformate können nicht verarbeitet werden. Bitte beachten Sie zudem, dass alle Dateien eine Gesamtgröße von 10 MB nicht überschreiten dürfen und nicht deutschsprachige Dokumente und Zeugnisse übersetzt und von den zuständigen Behörden anerkannt sein müssen.
Ihre Bewerbung kann erst bearbeitet werden, wenn alle erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorliegen.
Aus Kostengründen werden postalische Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt.
Bitte reichen Sie bei postalischen Bewerbungen daher nur Kopien (keine Mappen) ein.

Absenden der Unterlagen bis zum Ergebnis des Auswahlprozesses

Nach Absenden Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
Sollte die Bestätigung ausbleiben, kontaktieren Sie gerne die in der Stellenausschreibung angegebenen Ansprechpersonen per E-Mail.

Nach Erhalt der Bewerbung werden Ihre Bewerbungsunterlagen ausführlich geprüft.
Alle Bewerbungen, welche die formalen Voraussetzungen des Anforderungsprofils der zu besetzenden Stelle erfüllen und somit zum Auswahlverfahren zugelassen sind, werden nun verglichen.
Dieser Vergleich erfolgt anhand von Arbeitszeugnissen und Beurteilungen sowie Zeugnissen.
Danach werden die nach den Kriterien ermittelten bestgeeigneten Bewerber:innen zum individuellen Auswahlverfahren eingeladen.
Dieses kann verschiedene Bestandteile beinhalten und beispielsweise aus einem schriftlichen Test, einem Assessmentcenter und/oder einem persönlichen Auswahlgespräch bestehen.
Je nach Verfahren können auch Bewerber:innen nachrücken.
Menschen mit Behinderung und gleichgestellte Bewerber:innen werden gemäß § 165 Sozialgesetzbuch IX (Sozialgesetzbuch Neuntes Buch) zum individuellen Auswahlverfahren eingeladen, sofern Sie nach den formalen Voraussetzungen zum Verfahren zugelassen beziehungsweise nicht offensichtlich ungeeignet sind.

Während des gesamten Auswahlverfahrens wird ein großer Wert auf Chancengleichheit, Fairness sowie die Einhaltung rechtlicher Vorgaben gelegt, die bei öffentlichen Ämtern besondere Anforderungen stellen (§33 Abs. 2 GG). Um allen Bewerbenden die gleiche Chance zu bieten, beginnt das Auswahlverfahren erst, sobald die Bewerbungsfrist abgelaufen ist.
Zudem sind neben den Vorgesetzten und dem Personalbereich auch Interessenvertretungen wie zum Beispiel Personalräte, Frauenbeauftragte und Schwerbehindertenvertreter:innen am Auswahlprozess beteiligt. Dadurch kann es ggf. auch zu längeren Abstimmungsprozessen kommen.

Als öffentliche Arbeitgeberin bietet die Freie Hansestadt Bremen allen Bewerbenden die gleiche Chance (§ 33 Abs. 2 GG), weswegen das Ende der Bewerbungsfrist abgewartet wird, bevor Einladungen zum individuellen Auswahlverfahren ausgesprochen werden.
Die Ausschreibungsdauer beträgt in der Regel mindestens drei Wochen. Sie benötigen daher ggf. Geduld.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die Bewerbungen verglichen und die besten Bewerber:innen erhalten Einladungen zum individuellen Auswahlverfahren.
Nach dem individuellen Auswahlverfahren werden zuerst die Absagen zugestellt.
Nach Ablauf der Einspruchsfrist erhält dann der/die beste Bewerber:in abschließend die schriftliche Zusage.
Vom Bewerbungseingang bis zur Zusage kann das Auswahlverfahren daher circa zwei bis drei Monate dauern. Lassen Sie sich deswegen bitte nicht von längeren Rückmeldezeiten irritieren.

Prüfen Sie zudem regelmäßig, ob eventuell eine E-Mail in Ihrem Spam-Ordner gelandet ist. Sollten Sie keine Eingangsbestätigung für Ihre Bewerbung erhalten haben, kontaktieren Sie gerne die in der Stellenausschreibung angegebenen Ansprechpersonen per E-Mail.

An den Auswahlgesprächen nehmen in der Regel folgende Personen teil:

  • ein:e Vertreter:in der Dienststellenleitung
  • ein bis zwei Vertreter:innen der zukünftige Organisationseinheit (z.B. direkte:r Vorgesetzte:r, Kolleg:innen)
  • ein:e Mitarbeiter:in der Personalstelle
  • die Frauenbeauftragte
  • ein Mitglied des Personalrates
  • ein Mitglied der Schwerbehindertenvertretung

Die gemeinsame Beurteilung durch diesen großen Personenkreis soll ggf. ergebnisbeeinflussende – insbesondere persönliche – Beurteilungsfehler vermeiden und so sicherstellen, dass jede:r Bewerber:in die gleiche Chance erhält.

Sie können sich hier über die Freie Hansestadt Bremen als Arbeitgeberin informieren.
Einblicke in die verschiedenen Arbeitsbereiche erhalten Sie auf den konkreten Seiten des Ressorts/Bereichs, für den Sie sich beworben haben.
Sollte für Ihr individuelles Auswahlverfahren noch eine spezielle Vorbereitung erforderlich sein, werden Sie rechtzeitig informiert.

Nach dem Ergebnis des Auswahlprozesses

Ihre Bewerbungsunterlagen werden bei erfolgloser Bewerbung nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Berücksichtigung des § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz vernichtet.

Ja, für die Einstellung benötigen Sie ein Führungszeugnis. Wenn Sie die schriftliche Stellenzusage erhalten haben, werden Sie aufgefordert, sich ein Führungszeugnis ausstellen zu lassen.
Sie können dafür ein Führungszeugnis bei Ihrer Stadt oder Gemeinde beantragen.

Natürlich können Sie sich auch für weitere Positionen bewerben.
Abonnieren Sie auch gerne den Newsletter des Karriereportals, um über neue Stellenausschreibungen der Freien Hansestadt Bremen informiert zu werden.