Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Barrierefreiheitserklärung in leichter Sprache finden Sie hier.

Die Barrierefreiheitserklärung in Gebärdensprache finden Sie hier.

Das Angebot dieses Internetauftritts wurde gemäß den Anforderungen aus dem Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz erstellt und ist mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 sowie mit den Web Content Accessibility Guidelines 2.0 vereinbar.

Eine erneute Evaluierung erfolgt in der Regel jährlich (zuletzt im März 2021).

Es ist unser Ziel, diesen Internetauftritt möglichst allgemein verfügbar zu machen, unabhängig von den technischen Möglichkeiten und Einschränkungen. Aus diesem Grund verbessern wir ständig die Benutzungsfreundlichkeit des Internetauftritts.

Diese Erklärung wurde am 23. Februar 2019 erstellt und am 08. März 2022 aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit einer Beschreibung, wo genau und welche Barriere Ihnen aufgefallen ist: personalcontrolling@finanzen.bremen.de.

Die Projektleitung des Karriereportals ist für die barrierefreie Zugänglichkeit verantwortlich. Alle Mitarbeitenden des Karriereportals sind für die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen zuständig.

Durchsetzungsverfahren - Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 22 des Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz (BremBGG)

Falls Sie durch mangelnde Barrierefreiheit bei der Nutzung von digitalen Auftritten und Angeboten öffentlicher Stellen beeinträchtigt sind, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik Bremen als Durchsetzungsstelle für Bremen wenden, sofern Sie innerhalb der Frist keine zufriedenstellende Antwort erhalten und die Barriere immer noch besteht.

Bei der Schlichtungsstelle können Sie einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen.

Barrierefreiheit von Dokumenten (insbesondere PDF- Dateien)

Die Dokumente und insbesondere PDF-Dateien des Internetauftritts werden in der Regel barrierefrei angeboten. Davon ausgenommen sind Dokumente und PDF-Dateien, die uns von anderen Dienststellen und Behörden zur Verfügung gestellt wurden und ein Zusatzangebot darstellen beziehungsweise deren Inhalt auch als HTML -Alternative zur Verfügung steht.