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Konrektor:in als Leitung für unterstützende Pädagogik (LuP) an der Friedrich-Ebert-Schule

Magistrat der Stadt Bremerhaven

Die Leitung für unterstützende Pädagogik (LuP) an der Grundschule entwickelt, koordiniert und evaluiert die Förderdiagnostik und die Fördermaßnahmen der Schüler:innen und Schüler. Die/der Stelleninhaber:in bündelt und entwickelt dazu vorhandene Kompetenzen der Schule und organisiert die Zusammenarbeit mit schulischen und außerschulischen Beratungs- und Unterstützungseinrichtungen. Sie/er koordiniert die Beratung und Unterstützung sowie den Erfahrungsaustausch in allen Fragen der sonderpädagogischen und weiteren Förderung Schüler:innen und Schüler.

Berufsgruppe

Lehrkräfte

Eingruppierung

- Besoldungsgruppe A14 BremBesO -

Besetzbar

zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Aufgabengebiet

Aufgaben:

  • Beratung des schuleigenen Personals und der multiprofessionellen Teams
  • Erstellung sonderpädagogischer Gutachten und Durchführung der entsprechenden Diagnostik und Beratung zu dem Thema im Kollegium

  • Kooperation mit externen Beratungs- und Unterstützungseinrichtungen (ReBuZ, Therapeuten, Kliniken, etc.)

  • Koordination des Gutachtenprozesses inkl. Organisation und Begleitung der Diagnostik, ggf. mit zeitnaher Befähigung zur Gutachtenerstellung

  • Ermittlung des Fortbildungsbedarfs und Organisation der Fortbildungen und Qualifizierungen für den LuP-Bereich

  • Organisation der Beratung und Unterstützung in allen Fragen sonderpädagogischer und weiterer unterstützender pädagogischer Förderung auch durch Schulsozialarbeit

  • Entwicklung von schulischen Standards für Inklusion
  • Einbeziehung bei der Verteilung von Förderressourcen

  • Mitwirkung an der Betreuung und Unterrichtung der Kinder mit besonderen Problemlagen

  • Krisenmanagement bei akuten Konflikten

  • Vertretung der anderen Schulleitungsmitglieder in allen Aufgabenbereichen

Die Aufteilung der Aufgaben erfolgt innerhalb der Schulleitung. Die aktuelle Aufgabenbeschreibung kann in der Schule eingesehen bzw. angefordert werden. Eine Änderung der derzeit gültigen Aufgabenbeschreibung ist möglich. Darüber hinaus kann eine Beauftragung mit weiteren schulischen Aufgaben erfolgen.

Der/dem Stelleninhaber:in kann - in Abhängigkeit von notwendigen organisatorischen Umstrukturierungen - auch eine andere Stelle zugewiesen werden.

Bewerber:innen verpflichten sich, nach Übertragung der Stelle an verbindlichen Führungskräftequalifizierungen für Schulleitungen teilzunehmen.

Voraussetzungen

Voraussetzungen und Anforderungen:

Bewerben können sich Lehrkräfte, die

  • über eine abgeschlossene Lehramtsausbildung (2. Staatsexamen) in den Lehrämtern* für: Sonderpädagogische Lehrämter (Lehramtstyp 6)

    und über eine mindestens zweijährige Unterrichtserfahrung im sonderpädagogischen Bereich in einer Primarstufe

    oder über eine mindestens fünfjährige Unterrichtserfahrung im sonderpädagogischen Bereich in einer in der Primarstufe

    mit einer abgeschlossenen Lehramtsausbildung (2. Staatsexamen) in einem Lehramt eines Lehramtstyps 1,2,3,4 oder 5* mit entsprechender Weiterbildung zur Befähigung sonderpädagogische Gutachten zu erstellen und die entsprechende Diagnostik durchzuführen

  • sowie über Kompetenzen im Bereich der Inklusion, Partizipation und Diversität

verfügen.

*gemäß KMK-Beschluss „Gegenseitige Anerkennung von Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen vom 22.10.1999 in der jeweils gültigen Fassung

Zudem erwarten wir folgende Kompetenzen:

  • Personale Kompetenzen
  • Sozial-kommunikative Kompetenzen
  • Methodische Kompetenzen

Bitte reichen Sie Nachweise ein, wenn Sie entsprechende Kompetenzen durch Fortbildung oder spezifische berufliche Aktivitäten und Erfahrungen, ggf. auch außerschulisch, erworben haben.

Kennzeichen

A207/2026

Bewerbungsfrist

27.01.2026

Allgemeine Hinweise

Rechtliche Informationen:

Die Besetzung der Funktionsstelle erfolgt nach § 74 Bremisches Schulverwaltungsgesetz (BremSchVwG) vom 28.06.2005 in der aktuellen Fassung.

Auf § 8 der Bremischen Laufbahnverordnung vom 09.03.2010 (BremGbl. S. 249) in der geltenden Fassung i. V. mit § 15 Abs. 11 des Haushaltsgesetzes der Freien Hansestadt Bremen – Land – für die Haushaltsjahre 2014/2015 (s. Rundschreiben A 07/2014 vom 27.02.2014) wird verwiesen.

Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Die Tätigkeit eignet sich auch für Teilzeitbeschäftigte.

Ausgewählte tarifbeschäftigte Bewerber:innen werden auf der Grundlage der Entgeltordnung für Lehrkräfte eingruppiert.

Förderung von Schwerbehinderten:

Schwerbehinderte haben bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung den Vorrang.

Frauen in Leitungsfunktionen:

Der Magistrat der Stadt Bremerhaven fördert die Beschäftigung von Frauen, insbesondere auch in Leitungsfunktionen, und begrüßt daher ihre Bewerbungen.

Migrationshintergrund:

Der Magistrat der Stadt Bremerhaven begrüßt die Bewerbung von Menschen mit Migrationshintergrund.

Bewerbungshinweise

Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen bei:

  • Lebenslauf und beruflichen Werdegang in tabellarischer Form
  • kurzen Tätigkeitsbericht
  • Fortbildungen und ggf. weitere Qualifikationsnachweise unter Berücksichtigung der Aufgaben und Anforderungen
  • bei externen Bewerbungen: Nachweise über die 1. und 2. Staatsprüfung bzw. über vergleichbare Abschlüsse

Ansprechperson

Joanne Finger
Schulamt
Tel.: 0471 590-2232

Joanne.Finger@magistrat.bremerhaven.de

Magistrat der Stadt Bremerhaven
- Personalamt (11/2) -
Postfach 21 03 60
27524 Bremerhaven