Duales Studium Bauingenieurwesen (Bachelor of Engineering)

Technische Oberinspektorin oder Technischer Oberinspektor

Informationen für Interessierte

Die Freie Hansestadt Bremen kooperiert in diesem dualen Studiengang mit der Hochschule21 in Buxtehude. Neben dem Schwerpunkt im baubetrieblichen Management umfasst das Studium auch ökonomische und rechtliche Inhalte. Schon während des Studiums lernen Sie typische Aufgabenfelder Ihres künftigen Berufes kennen. So wird Ihnen im Amt für Straßen und Verkehr, einer Dienststelle der Freien Hansestadt Bremen, die berufliche Praxis vermittelt, so dass sich Theorie- und Praxisblöcke abwechseln. Hier warten abwechslungsreiche und herausfordernde Aufgaben in verschiedenen interessanten Einsatzbereichen auf Sie.
Nach dem Studium wird eine dauerhafte Weiterbeschäftigung bei der Freien Hansestadt Bremen angestrebt. Ihnen werden dann anspruchsvolle Aufgaben anvertraut. Im Rahmen der Projektarbeit kümmern Sie sich u. a. selbstständig um den Nutzungszyklus (planen, bauen, unterhalten, betreiben) von öffentlichen Bauten, Verkehrs- und Ingenieurbauwerken. Dabei sorgen Sie dafür, dass rechtliche Vorgaben eingehalten werden und veranlassen unter anderem öffentliche Ausschreibungen für Baumaßnahmen. Im Verlauf Ihrer Karriere kann zu den vielfältigen Aufgaben auch eine Leitungsfunktion hinzukommen.
Mit erfolgreichem Abschluss dieses dualen Studiums erhalten Sie den akademischen Grad "Bachelor of Engineering" und können als Technische Oberinspektorin beziehungsweise Technischer Oberinspektor verbeamtet werden.

  • Analytische Fähigkeiten
  • Flexibilität
  • interkulturelle und soziale Kompetenzen wie Kommunikation, Servicegedanke, Teamfähigkeit
  • gute Auffassungsgabe und Motivation
  • Interesse an Mathematik, Physik und technischen Fragestellungen
  • Hochschule: Hochschule21 in Buxtehude
  • Ausbildungsdauer: 3,5 Jahre
  • Voraussetzung: Abitur, Fachhochschulreife oder gleichwertiger Bildungsabschluss
  • Ausbildungsvergütung: z. Zt. 1.188,68 € brutto + Mietkostenzuschuss (400,00 €)
  • Abschluss: Technische/r Oberinspektor /-in und Bachelor of Engineering
  • Das Auswahlverfahren für das Studium Bauingenieurwesen besteht aus drei Schritten: der Vorauswahl, dem schriftlichen Eignungstest und dem Vorstellungsgespräch. Im Anschluss daran erteilen wir die Zu- bzw. Absagen anhand einer nach Noten erstellten Rangliste.
  • Die Vorauswahl
    Die Kriterien, die bei der Vorauswahl entscheidend sind, können der jeweiligen Stellenausschreibung entnommen werden. In diesem Schritt des Auswahlverfahrens spielen weder Anschreiben noch Lebenslauf eine Rolle. Wenn uns Ihre Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf und Nachweis der Fach- oder allgemeinen Hochschulreife) vollständig vorliegen, haben Sie den ersten Schritt bereits geschafft. Dann erhalten Sie eine Einladung zum schriftlichen Eignungstest.
  • Der Eignungstest ist ein Online-Präsenztest vom U-Form-Verlag. Er wird im Aus- und Fortbildungszentrum durchgeführt und dauert ca. 2 Stunden. Nach dem Test erhalten wir die Ergebnisse und erstellen eine Rangliste nach der erreichten Punktzahl im Eignungstest. Bis zu einem in der Verfahrensordnung festgelegten Ergebnis laden wir dann zum Vorstellungsgespräch ein.
  • Das Vorstellungsgespräch besteht aus drei Teilen: einer Gruppensituation, einem Referat und einem Einzelgespräch.
    Die Auswahlkommission bewertet bei diesen drei Stationen verschiedene Kategorien wie Berufsmotivation, Engagement, soziale Kompetenz, Denk- und Urteilsfähigkeit und mündliche Ausdrucksfähigkeit. Jedes Kommissionsmitglied vergibt in diesen Kategorien Punkte.
    Anhand der vergebenen Punkte wird dann die Durchschnittspunktzahl errechnet, die erreicht wurde. Selbstverständlich können Sie sich nach Abschluss des Auswahlverfahrens ein Feedback zum Vorstellungsgespräch holen – kontaktieren Sie hierfür einfach den Verfahrensleiter oder die Verfahrensleiterin zur Terminabsprache.
    Sind die Vorstellungsgespräche insgesamt abgeschlossen, wird auf Grundlage der individuell erreichten Punktzahl eine Rangliste erstellt, anhand derer die Studienplätze vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Mitbestimmungsgremien und der spezialgesetzlichen Regelungen vergeben werden

Frau Dominique Ahrens