Bremen. Aber sicher!
Die Polizei Bremen beabsichtigt
zum 1. September eines jeden Jahres für den Studienstandort Oldenburg an der Polizeiakademie Niedersachsen,
zum 1. Oktober eines jeden Jahres für den Studienstandort Bremen,
zum 1. April des jeweiligen Folgejahres für den Studienstandort Bremen
- vorbehaltlich entsprechender Beschlussfassung
im Senat und des Haushalts- und Finanzausschusses –
die Einstellung von
Polizeikommissar-Anwärter:innen (w/m/d)
Kennziffer: Z 221_Einstellungen_04_26
Berufsgruppe
Polizei- / Feuerwehr- / Strafvollzugspersonal
Besetzbar
zum 01. Oktober eines jeden Jahres und zum 01. April des jeweiligen Folgejahres
Voraussetzungen
Das bringen Sie mit:
Weiter bringen Sie mit:
Sollten Sie die Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, benötigen Sie ein TELC-Zertifikat oder ein Goethe-Zertifikat auf dem Niveau C1. Dieses ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Eine Prüfung hinsichtlich ausreichender Sprachkompetenzen in Wort und Schrift erfolgt darüber hinaus im Eignungsauswahlverfahren.
Damit überzeugen Sie uns:
Kennzeichen
Z 221_Einstellungen_04_26
Bewerbungsfrist
16.12.2025
Allgemeine Hinweise
Wir bieten:
Wir fördern die Möglichkeiten zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Bei der Polizei Bremen schätzen wir Vielfalt, bekennen uns ausdrücklich zur Diversity und begrüßen bei gleicher vorhandener Qualifikation Bewerbungen aller Menschen- unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung und sexueller Identität.
Um eine Unterrepräsentanz von Frauen abzubauen, sind Frauen bei gleicher Qualifikation wie ihre männlichen Bewerber vorrangig zu berücksichtigen, sofern nicht rechtlich schützenswerte Gründe in der Person eines männlichen Mitbewerbers überwiegen. Frauen werden deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Bewerbungshinweise
Haben Sie Interesse?
Informationen zum Bewerbungsverfahren, den notwendigen Bewerbungsunterlagen sowie das jeweilige Bewerbungsende veröffentlichen wir auf unseren Internetseiten www.karriere-polizei.de und www.fit-genug.de
Informationen über die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des Personalauswahlverfahrens finden Sie hier .
Die Auswahlentscheidung erfolgt gem. Art. 33 Absatz 2 des Grundgesetzes entsprechend der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung.
Sofern Ihnen eine schriftliche Ablehnung zugeht, werden Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf der Frist gemäß § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufbewahrt und anschließend vernichtet.
Ansprechperson
Haben Sie noch Fragen? Dann vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches Gespräch mit unseren Einstellungsberater:innen:
Kontakt Polizei Bremen
einstellungen@polizei.bremen.de
Tel.: 0421 – 362 12176