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Social-Media-Beauftragte:r (Sachbearbeiter:in) (w/m/d)

Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Bei der Behörde der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration ist in der Stabsstelle 01, Senatorinnenbüro, eine Stelle als

Social-Media-Beauftragte:n (Sachbearbeiter:in) (w/m/d)
Entgeltgruppe 10 TV-L mit 20 Wochenstunden
bzw.
Besoldungsgruppe A 10 mit 20 Wochenstunden

als Elternzeitvertretung befristet bis zum 30.09.2026 zu besetzen.

Berufsgruppe

Verwaltungspersonal / Controlling / Verwaltungsmanagement

Eingruppierung

Entgeltgruppe 10 TV-L bzw. Besoldungsgruppe A 10

Besetzbar

zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Aufgabengebiet

  • Betreuung der Social-Media-Accounts des Ressorts in enger Absprache mit der Pressesprecherin mit Darstellung und Kommunikation aktueller Einrichtungen, Ämter und Stabsstellen
  • Erstellung von Content (Videos, Fotos, Texte), Bildbearbeitung und Postproduktion
  • Begleitung der Senatorin bei öffentlichkeitsrelevanten Terminen
  • Community-Management
  • Zusammenarbeit mit und Schnittstelle zu einer Social Media Agentur

Voraussetzungen

  • Studium mit Schwerpunkt Medien/Kommunikation oder vergleichbare Qualifikation und erste Berufserfahrung wünschenswert oder Laufbahnbefähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 Allgemeine Dienste
  • Fundiertes Interesse an Medien/Kommunikation sowie an den Themen des Ressorts
  • Erfahrung im Umgang mit Social-Media-Kanälen (Instagram, Facebook), Bildbearbeitung und Postproduktion
  • Fundierte Kenntnisse der Office-Standardanwendungen (Outlook, OneNote, Word, Excel)
  • sichere schriftliche Ausdrucksweise und gute Rechtschreibkenntnisse in Deutsch
  • Fähigkeit, kurze prägnante Videos und Sharepics mit 1-2 Kernbotschaften zu kreieren

Erwünscht und von Vorteil sind:

  • aufgeschlossene Persönlichkeit mit ausgeprägtem Servicebewusstsein und Kommunikationsstärke
  • strukturierte Arbeitsweise
  • Grundverständnis der politischen Landschaft in Bremen

Kennzeichen

53/2025

Bewerbungsfrist

08.12.2025

Befristet

bis zum 30.09.2026

Allgemeine Hinweise

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration fördert die Inklusion von schwerbehinderten Menschen und freut sich daher über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Diesem Personenkreis wird bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung der Vorrang gegeben.

Um die Unterrepräsentanz von Frauen in diesem Bereich abzubauen, sind Frauen bei gleicher Qualifikation wie ihre männlichen Mitbewerber vorrangig zu berücksichtigen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Frauen werden deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.

Bewerbungen von Menschen mit internationaler Biografie und Menschen aller Geschlechter begrüßen wir ausdrücklich.

Da die zu besetzende Stelle nur befristet zur Verfügung steht, ist bei Bewerbungen von Beschäftigten, die bereits im bremischen öffentlichen Dienst tätig sind, eine Beförderung von Beamt:innen (w/m/d) bzw. eine Höhergruppierung von Tarifbeschäftigten nicht möglich. Die Gewährung einer Zulage an Beschäftigte, die niedriger eingruppiert sind, richtet sich nach den Bestimmungen des TV-L. Abordnungen sind nur mit der Zustimmung der abgebenden Behörde möglich.

Außerberufliches bürgerschaftliches Engagement der Bewerber:innen (w/m/d) wird begrüßt.

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration fördert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist seit 2005 entsprechend zertifiziert. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.soziales.bremen.de (Das Ressort/Wir sind familienfreundlich).
Darüber hinaus bietet die Behörde auch Veranstaltungen und Kurse zur Betrieblichen Gesundheitsförderung an.

Das Auswahlverfahren wird unter Berücksichtigung von anlassbezogenen Beurteilungen, Zeugnissen bzw. Referenzen durchgeführt.

Bewerbungshinweise

Bitte reichen Sie nur vollständige Bewerbungsunterlagen ohne Foto ein. Dazu gehören Motivationsschreiben, Lebenslauf, aktuelle Arbeitszeugnisse (nicht älter als ein Jahr) und relevante Qualifikationsnachweise. Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.

Aus Kostengründen werden die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt. Bitte reichen Sie nur Kopien (keine Mappen) ein. Sofern Ihnen eine schriftliche Ablehnung zugeht, werden Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf der Frist gemäß § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufbewahrt und anschließend vernichtet.

Ansprechperson

Telefonische Auskunft erteilt Frau Bergemann, Tel.: 0421 361-10494

Ihre aussagefähige Bewerbung richten Sie bitte bis zum 08.12.2025 (Eingang im u.g Karriereportal oder in der u. g. Dienststelle) unter Angabe der Kennziffer Nr.: 53/2025 an (Bitte unbedingt beachten, da sonst – insbesondere bei Online-Bewerbungen – die Zuordnung Ihrer Bewerbung erschwert wird):

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
Personalbüro, 153-2
Frau Kelb
Bahnhofsplatz 29
28195 Bremen
E-Mail karriere@soziales.bremen.de