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Oberstudiendirektor:in als Leitung einer beruflichen Schule am Schulzentrum Geschwister Scholl - Berufsbildende Schulen Sophie Scholl

Magistrat der Stadt Bremerhaven

Die BS Sophie Scholl bieten ca. 730 Schüler:innen Ausbildung und Bildung in den Bereichen Sozialpädagogik, Hauswirtschaft, Textil (Mode/Design), Gesundheit und Inklusiver Pädagogik.

Der Bereich Sozialpädagogik ist derzeit zum Großteil im eigens für diesen Bereich konzipierten Neubau am Hauptstandort der BS Sophie Scholl (Walter-Kolb-Weg, Bremerhaven Mitte) angesiedelt. Mit 19 unterschiedlichen, meist vollzeitschulischen Bildungsgängen, welche Berufsqualifikationen und/oder den Erwerb schulischer Abschlüsse von der eBBR bis zum Abitur ermöglichen, weist die Schule eine breite Vielfalt auf. Handlungsorientierung, Praxisnähe, Teamorientierung, zahlreiche Projekte sowie außerschulische Kooperationen und der Focus auf „Selbstverantwortung“ (wie EVA- und Dalton Pädagogik) prägen den Unterrichtsalltag. Das Dalton Konzept wird im Fachbereich Sozialpädagogik umgesetzt. Als Fairtrade-Schule leben die BS Sophie Scholl den Anspruch, die Schüler:innen gesellschaftlich handlungsfähig zu machen.

Berufsgruppe

Schulleitungsstellen

Eingruppierung

- Besoldungsgruppe A 16 BremBesO -

Besetzbar

zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Aufgabengebiet

Der bzw. die Schulleiter:in übernimmt insbesondere folgende Aufgaben:

  • Initiierung, qualitative Durchführung sowie Evaluation von Schulentwicklungsprozessen auf Grundlage der Erklärung „BBS 2035“ zur Weiterentwicklung der berufsbildenden Schulen im Land Bremen
  • Verantwortung für Personalplanung und -führung
  • Sicherstellung des ordnungsgemäßen Dienstbetriebes
  • Verantwortung für die Angelegenheiten der Schüler:innen und Sorgeberechtigten
  • Verantwortung für die Verwendung der Haushaltsmittel
  • Vertretung der Schule nach außen
  • Steuerung der schulischen Prozesse der beruflichen Qualifizierungssysteme

Der bzw. die Schulleiter:in trägt die Gesamtverantwortung für die Schule und gestaltet die oben dargestellte konzeptionelle Weiterentwicklung in Rücksprache mit dem Schulamt. Sie/er ist Vorgesetzte/r des unterrichtenden und nichtunterrichtenden Personals.

Die Aufteilung der Aufgaben erfolgt innerhalb der Schulleitung. Der bzw. die Schulleiter:in kann der Stellvertretung einzelne ihm/ ihr zugewiesene Aufgaben übertragen. Darüber hinaus kann eine Beauftragung mit weiteren schulischen Aufgaben erfolgen.

Bewerberinnen und Bewerber verpflichten sich, nach Übertragung der Stelle unverzüglich an der verbindlichen Führungskräftequalifizierung für Schulleitungen teilzunehmen.

Voraussetzungen

Bewerben können sich Lehrkräfte, die

  • über eine abgeschlossene Lehramtsausbildung (2. Staatsexamen) in den Lehrämtern*:

    o Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen (Lehramtstyp 5)

    o Lehrämter für die Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium (Lehramtstyp 4)

    und über eine mindestens zweijährige Unterrichtserfahrung an beruflichen Schulen

    oder über eine mindestens fünfjährige Unterrichtserfahrung an beruflichen Schulen mit einer abgeschlossenen Lehramtsausbildung (2. Staatsexamen) in einem Lehramt eines Lehramtstyps 1, 2, 3 oder 6*

  • sowie über Kompetenzen im Bereich der Inklusion, Partizipation und Diversität

verfügen.

* gemäß KMK-Beschluss „Gegenseitige Anerkennung von Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen vom 22.10.1999 in der jeweils gültigen Fassung

Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein, Erfahrungen:

  • in der Mitarbeit in Schulentwicklungsprozessen
  • in der Anleitung von Personal (z.B. Referendar:innen, Werkstudierende, Praktikant:innen, Bundesfreiwilligendienstleistende)

Zudem erwarten wir folgende Kompetenzen:

  • Personale Kompetenzen
  • Sozial-kommunikative Kompetenzen
  • Methodische Kompetenzen

Bitte reichen Sie Nachweise ein, wenn Sie entsprechende Kompetenzen durch Fortbildung oder spezifische berufliche Aktivitäten und Erfahrungen, ggf. auch außerschulisch, erworben haben.

Kennzeichen

A181/2025

Bewerbungsfrist

19.11.2025

Allgemeine Hinweise

Rechtliche Informationen:Die Funktion der Schulleiterin/ des Schulleiters wird gemäß § 5 des Bremischen Beamtengesetzes zunächst auf zwei Jahre unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe verliehen. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Probezeit ist der Beamtin/ dem Beamten das Amt mit leitender Funktion auf Dauer im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu verleihen.

Das Besetzungsverfahren richtet sich nach den §§ 67 bis 70 BremSchVwG vom 28.06.2005 in der derzeit gültigen Fassung.

Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Die Tätigkeit eignet sich auch für Teilzeitbeschäftigte.

Ausgewählte tarifbeschäftigte Bewerber/innen werden auf der Grundlage der Entgeltordnung für Lehrkräfte eingruppiert.

Schwerbehinderte haben bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung den Vorrang.

Der Magistrat der Stadt Bremerhaven fördert die Beschäftigung von Frauen, insbesondere auch in Leitungsfunktionen, und begrüßt daher ihre Bewerbungen.

Der Magistrat der Stadt Bremerhaven begrüßt die Bewerbung von Menschen mit Migrationshintergrund.

Bewerbungshinweise

Haben Sie Interesse?

Dann reichen Sie bitte Ihre Bewerbung in zweifacher Ausfertigung ohne Mappen bzw. Bindung unter Angabe der oben genannten Nummer des Rundschreibens

bis zum 19.11.2025 beim Magistrat der Stadt Bremerhaven, Schulamt - 40/22, Hinrich-Schmalfeldt-Straße,

27576 Bremerhaven ein.

Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen bei:

  • Lebenslauf und beruflichen Werdegang in tabellarischer Form
  • kurzen Tätigkeitsbericht
  • Fortbildungen und ggf. weitere Qualifikationsnachweise unter Berücksichtigung der Aufgaben und Anforderungen
  • bei externen Bewerbungen: Nachweise über die 1. und 2. Staatsprüfung bzw. über vergleichbare Abschlüsse

Ansprechperson

Joanne Finger
Schulamt
Tel.: 0471 590-2232

Joanne.Finger@magistrat.bremerhaven.de

Magistrat der Stadt Bremerhaven
- Personalamt (11/2) -
Postfach 21 03 60
27524 Bremerhaven