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Abteilungsleiter:in (w/m/d) Stadtplanung und Bauordnung

Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Im Fachbereich Bau und Stadtentwicklung ist zum 01.02.2026 die Stelle der

Abteilungsleitung (w/m/d) Stadtplanung und Bauordnung
Kennziffer 2025/AL 6

zu besetzen.

Die Position ist mit der Besoldungsgruppe B 3 BremBesG bewertet. Aufgrund der Bestimmungen des Bremischen Beamtengesetzes wird diese Leitungsfunktion zunächst im Beamtenverhältnis auf Probe übertragen. Beschäftigte erhalten ein außertarifliches Entgelt entsprechend der Besoldungsgruppe B 3 BremBesG. Zunächst erfolgt die Einstellung befristet für zwei Jahre zur Erprobung. Bei Bewährung erfolgt eine unbefristete Weiterbeschäftigung.

Berufsgruppe

Technisches Personal

Eingruppierung

Besoldungsgruppe B 3 BremBesG

Besetzbar

01.02.2026

Bereich

Eine Stärke Bremens mit seinen rund 570.000 in der Stadt lebenden Menschen ist seine Vielfalt: es gibt urbane sowie ländliche Stadtteile, die Nähe zur Weser, moderne Wissenschaftsorte, etliche Parks und Kultureinrichtungen – all das und vieles mehr ist dank der kurzen Wege gut und schnell zu erreichen.

Unsere senatorische Behörde ist für Landes- und Kommunalaufgaben in den Bereichen Bau, Mobilität und Stadtentwicklung zuständig. Rund 450 Beschäftigte setzen ihr berufliches Können dafür ein, Projekte zu entwickeln und zu steuern, Genehmigungen zu erarbeiten und einen guten, umfassenden Service für die Bürgerinnen und Bürger zu bieten.

Aufgabengebiet

Auf Sie warten in vertrauensvoller, enger Zusammenarbeit mit der Ressortleitung und der Senatsbaudirektion spannende Aufgaben im Rahmen großer Stadtentwicklungsprojekte in der Innenstadt, auf der Überseeinsel oder im Hemelinger Brauerviertel. Bremen kennzeichnet eine hohe Planungs- und Baukultur und setzt auf die konsequente Digitalisierung von Baugenehmigungsverfahren und der Bauleitplanung.
Die Struktur der Abteilung wird aktuell hinsichtlich der Schnittstellen zu den Stabstellenreferaten Baurecht und Planung und Bauordnung Bremen Nord überprüft. Daraus können sich Änderungen ergeben.
Das Ressort prägt eine kooperative Zusammenarbeit mit alle Abteilungen und zugeordneten Ämtern des Hauses, insbesondere Regional- und Stadtentwicklung, Stadtumbau und Wohnungswesen bei der Umsetzung der Stadtentwicklungsstrategie und des Flächennutzungsplanes Bremen 2030, die auf die Innentwicklung, Klimaneutralität, die Stärkung des Umweltverbunds sowie die integrierte Entwicklung von Wohnungsbau- und Gewerbeflächen sowie Bauvorhaben im Bestand zielen.

Ihre Aufgaben:

  • Sie leiten und entwickeln die Abteilung Stadtplanung und Bauordnung mit insgesamt sechs Referaten weiter. Dies umfasst die Budget- und Führungsverantwortung für rund 110 Mitarbeitende (w/m/d) sowie die Aufgabenwahrnehmung gegenüber externen Dritten und anderen Ressorts ebenso wie nachgeordneten Institutionen/Gesellschaften und gegenüber dem Land und dem Bund im Rahmen von Entwürfen zu Gesetzen/Verordnungen.
  • Sie verantworten alle kommunalen Aufgaben der Stadtplanung, insbesondere die Vorbereitung und Durchführung der informellen und formellen städtebaulichen Planungen (verbindliche Bauleitplanung und Satzungen nach BauGB) sowie die Verhandlung und das Controlling von städtebaulichen Verträgen zu Bebauungsplänen.
  • Sie tragen außerdem die Verantwortung für die Bauordnung und die Untere Bauaufsichtsbehörde sowie teilweise auch der Obersten Bauaufsicht (Bautechnik). Hierzu gehört insbesondere die Durchführung aller bauaufsichtlichen Verfahren und die fachliche Zuständigkeit für die Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens, die Freigabe von Nutzungsuntersagungen mit Sofortvollzug sowie anlassbezogene Mitteilungen und Weisungen für die Baugenehmigungspraxis.
  • Sie beziehen die politischen Gremien und Stadtteilbeiräte kooperativ mit ein und beteiligen Bürgerinnen und Bürger an Planungsprozessen und der Abstimmung von Maßnahmen und Projekten.

Wir suchen eine motivierte, und hochprofessionell agierende Persönlichkeit (w/m/d) mit ausgewiesener fachlicher Expertise und Freude an der Gestaltung der Zukunft!

Voraussetzungen

Sie bringen mit:

  • ein abgeschlossenes Universitätsstudium (Dipl.-Ing. TU/TH bzw. Master) der Fachrichtungen Architektur, Städtebau, Stadtplanung mit technischem Referendariat oder
  • Befähigung zum Richteramt / Zweites Juristisches Staatsexamen
  • mehrjährige und nachgewiesene Erfahrung sowie vertiefte Kenntnisse in planungs- und bauordnungsrechtlichen Aufgabenbereichen, einschließlich Bauaufsicht sowie Einsatz/Verhandlung städtebaulicher Verträge in einer öffentlichen Verwaltung
  • mehrjährige einschlägige Berufserfahrung möglichst in einer Großstadtverwaltung oder vergleichbaren Gebietskörperschaft
  • mehrjährige Leitungserfahrung im öffentlichen Dienst und nachgewiesene Führungskompetenz sowie ein kooperatives Führungsverständnis

Darüber hinaus erwarten wir von Ihnen:

  • Sie haben ein grundlegendes Verständnis für eine moderne, an den Aspekten der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes orientierten Stadtplanung und Baugenehmigungspraxis.
  • Sie sind aufgeschlossen und besitzen nachgewiesene Erfahrung im Bereich Verwaltungsreform / Controlling und Digitalisierung von Fachverfahren.
  • Sie haben methodische Kompetenz und Erfahrungen im Projektmanagement, in internen Organisationsprozessen und im Umgang mit Träger- und Bürgerbeteiligung
  • Sie besitzen Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen, Kooperations- und Teamfähigkeit, die Fähigkeit zur Problem- und Konfliktlösung, ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit, insbesondere mit der Fähigkeit zu anschaulicher und überzeugender Darstellung komplexer Sachverhalte im politischen Raum sowie im direkten Dialog mit Bürgerinnen/Bürgern und Akteurinnen/Akteuren des Immobilienmarktes/der Baubranche.

Kennzeichen

2025/AL 6

Bewerbungsfrist

29.10.2025

Bewerbungshinweise

Um die Unterrepräsentanz von Frauen in diesem Bereich abzubauen, sind Frauen bei gleicher Qualifikation wie ihre männlichen Mitbewerber vorrangig zu berücksichtigen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Frauen werden deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Schwerbehinderten Menschen wird bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung der Vorrang gegeben. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund werden begrüßt.

Die Unterlagen werden bei erfolgloser Bewerbung nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Berücksichtigung des § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz vernichtet.

Ansprechperson

Für telefonische Auskünfte stehen Ihnen der designierte Senatsbaudirektor Herr Bewernitz (Tel.: 0421/361-10180) sowie Herr Justus vom Bewerbermanagement bei Performa Nord (Tel.: 0421/361 - 32312) zur Verfügung.

Dann richten Sie bitte Ihre aussagefähige Bewerbung (gerne auch per E-Mail und zusammengefasst als ein einzelnes pdf-Dokument) mit einem aktuellen Zeugnis bzw. einer aktuellen Beurteilung (nicht älter als ein Jahr) unter Angabe der Kennziffer 2025/AL 6 bis zum 29.10.2025 an

Performa Nord
-Bewerbermanagement-
Schillerstr. 1
28195 Bremen
E-Mail: bewerbermanagement@performanord.bremen.de