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Schulleiterin/Schulleiter (w/m/d) einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülerinnen und Schülern an der Schule Halmerweg

Die Senatorin für Kinder und Bildung

An der Schule Halmerweg ist zum 01.08.2024 die Funktion der/des

Schulleiterin/Schulleiters (w/m/d) einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülerinnen und Schülern
- Besoldungsgruppe A14 mit Amtszulage Bremische Besoldungsordnung, Beschäftigte werden nach Entgeltgruppe 14 TV-L unter Berücksichtigung einer entsprechenden Zulage eingruppiert -

zu besetzen.

Die Schulleiterin/Der Schulleiter trägt die Gesamtverantwortung für die Schule. Sie/Er ist Vorgesetzte/Vorgesetzter des unterrichtenden und nicht unterrichtenden Personals.

Berufsgruppe

Schulleitungsstellen

Eingruppierung

Besoldungsgruppe A14 mit Amtszulage Bremische Besoldungsordnung, Beschäftigte werden nach Entgeltgruppe 14 TV-L unter Berücksichtigung einer entsprechenden Zulage eingruppiert

Besetzbar

01.08.2024

Aufgabengebiet

Sie/Er übernimmt insbesondere folgende Aufgaben:

  • Steuerung der Qualitätsentwicklung und -sicherung (Qualitätsmanagement)
  • Verantwortung für Personalplanung und -führung
  • Sicherstellung des ordnungsgemäßen Dienstbetriebes
  • Verantwortung für die Angelegenheiten der Schüler/innen und Eltern
  • Verantwortung für die Verwendung der Haushaltsmittel
  • Vertretung der Schule nach außen

Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann ihrer/seiner Stellvertreterin oder ihrem/seinem Stellvertreter einzelne ihm oder ihr zugewiesene Aufgaben übertragen.

Eine Änderung der derzeit gültigen Aufgabenbeschreibung kann nicht ausgeschlossen werden. Die Stelleninhaberin/Der Stelleninhaber kann darüber hinaus mit weiteren schulischen Aufgaben beauftragt werden.

Anforderungen:
Zentrale Leitkategorien einer modern und professionell arbeitenden Schulleitung sind „Führung“ und „Management“ in den Handlungsfeldern

  • Schulentwicklung
  • Personalführung und -entwicklung
  • Organisation und Verwaltung sowie
  • Kooperation mit der Behörde sowie mit externen Partnern der Schule

Für eine erfolgreiche Bewältigung ihrer Aufgaben benötigen Schulleitungen spezifische Kompetenzen (Befähigungen und Dispositionen). Näheres hierzu entnehmen Sie bitte dem „Anforderungsprofil für Schulleitungen“, das unter https://www.lis.bremen.de/fortbildung/fuehrungskraefte/materialien-8489 abgerufen werden kann.

Die Bewerberinnen und Bewerber (w/m/d) sollen folgende Qualifikationen nachweisen:

  • Erfahrungen in der Förderung von Unterrichtsentwicklung und in der Implementation von Teamarbeit
  • Kompetenzen und Erfahrungen in der Entwicklung von Schulentwicklungsprozessen und in der Organisationsentwicklung
  • Erfahrungen in der Führung von Teams oder Organisationsbereichen
  • Qualifizierung für Schulleiterinnen und Schulleiter

Für die ausgeschriebene Stelle ist in besonderem Maße gefragt:

  • Kommunikative und soziale Kompetenz
  • Fähigkeit und Erfahrungen, im Team zu arbeiten und Aufgaben zu delegieren
  • Erfahrungen mit Schulentwicklungsvorhaben
  • Organisationskompetenz und schulorganisatorische Erfahrungen bei jahrgangsübergreifender Organisation
  • Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit außerschulischen Stellen

Bewerberinnen und Bewerber (w/m/d), die solche Kompetenzen durch spezifische berufliche Aktivitäten und Erfahrungen – gegebenenfalls auch außerschulisch – oder Fortbildung erworben haben, werden gebeten, dies in ihrer Bewerbung zu dokumentieren.

Voraussetzungen

Bewerben können sich unbefristet beschäftigte Lehrkräfte (w/m/d), die die 1. und 2. Prüfung für das Lehramt an öffentlichen Schulen – vorzugsweise für den Schwerpunkt Grundschule – abgelegt haben und über mehrjährige Unterrichts- oder Leitungserfahrung an Grundschulen verfügen oder sonstige für die Aufgabe qualifizierende vergleichbare Tätigkeiten nachweisen können.

Sofern keine Bewerbungen von Lehrkräften (w/m/d) mit mehrjähriger (mindestens 3 Jahre) Unterrichts- oder Leitungserfahrung an Grundschulen nach dem 2. Staatsexamen vorliegen, können nachrangig Bewerberinnen und Bewerber (w/m/d) mit weniger als 3 Jahren Unterrichts- oder Leitungserfahrung an Grundschulen berücksichtigt werden.

Kennzeichen

93/2023

Bewerbungsfrist

10.05.2024

Allgemeine Hinweise

Schwerbehinderten Menschen (w/m/d) wird bei einer Bewerbung bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung der Vorrang gegeben. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund werden begrüßt.

Die Funktionsstelle kann in Vollzeit, vollzeitnaher Teilzeit oder in Teilzeit im Jobsharing-Modell wahrgenommen werden. Wird sie im Jobsharing-Modell wahrgenommen, ist dies im Rahmen eines Vollzeitäquivalents möglich.

Rechtliche Informationen nach dem Bremischen Beamtengesetz (BremBG) und Bremischen Schulverwaltungsgesetz (BremSchVwG):
Die Funktion der Schulleiterin/des Schulleiters wird gemäß § 5 des Bremischen Beamtengesetzes zunächst auf zwei Jahre unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe verliehen. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Probezeit ist der Beamtin/dem Beamten das Amt mit leitender Funktion auf Dauer im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu verleihen.
Das Besetzungsverfahren richtet sich nach den §§ 67 bis 70 BremSchVwG vom 28.06.2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.07.2021.

Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen bei:

  • Lebenslauf und beruflicher Werdegang in tabellarischer Form
  • Nachweise über das 1. und 2. Staatsexamen oder vergleichbarer Abschlüsse
  • eine aktuelle dienstliche Beurteilung (nicht älter als 9 Monate zum Zeitpunkt der Bewerbung)
  • kurzer Tätigkeitsbericht, ggf. weitere Qualifikationsnachweise, insbesondere für die Ausübung der ausgeschriebenen Funktion unter Berücksichtigung der Anforderungen
  • Überlegungen für die Wahrnehmung der mit der Stelle verbundenen Funktion
  • Bewerberinnen und Bewerber (w/m/d), die nicht im bremischen Schuldienst oder beim Landesinstitut für Schule beschäftigt sind, fügen ihren Bewerbungen bitte die Freigabeerklärung ihres abgebenden Dienstherrn bei.

Bewerbungshinweise

Die postalische Bewerbung bitte ausschließlich mit kopierten Dokumenten und ohne aufwändige Mappen oder Fotos einreichen. Die Bewerbungsunterlagen werden nur auf Wunsch zurückgesandt, falls Sie einen ausreichend frankierten Freiumschlag mit senden. Andernfalls werden die Unterlagen bei erfolgloser Bewerbung nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet. Bei einem Versand per E-Mail bitte die Bewerbung einschließlich der Anlagen in einem PDF-Dokument zusammenfassen.

Die Vorlage einer dienstlichen Beurteilung oder ein qualifiziertes Zeugnis ist für das weitere Verfahren zwingend erforderlich. Der Beurteilungszeitraum sollte die letzten 3 Jahre umfassen.

Ansprechperson

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Referentin der Schulaufsicht, Frau Dr. Lenz, Tel. 0421/361-30095.

Haben Sie Interesse?
Dann senden Sie bitte Ihre Bewerbung per E-Mail - unter Angabe des Kennzeichens und des Organisationszeichens 22-19 – an

Die Senatorin für Kinder und Bildung
Organisationskennzeichen 22-19
Rembertiring 8 - 12
28195 Bremen
bewerbungen.funktionsstellen@bildung.bremen.de