Technische/r Berater:in (w/m/d) im Dezernat 5 - Integrationsamt
Amt für Versorgung und Integration Bremen
Beim AVIB ist im Dezernat 5 - Integrationsamt eine Stelle als
Technische/r Berater:in (w/m/d)
Besoldungsgruppe A 11 BremBesO / Entgeltgruppe 11 TV-L
zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit zu besetzen. Die Stelle ist teilzeitgeeignet.
Berufsgruppe
Technisches Personal
Eingruppierung
A 11 / E 11
Besetzbar
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Aufgabengebiet
Das Aufgabengebiet umfasst die:
- Technische Beratung und Erstellung fachtechnischer Gutachten bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und deren behindertengerechten Anpassung im Rahmen der Erbringung von Leistungen an Arbeitgeber und bei Leistungen an schwerbehinderte Menschen im Rahmen der Begleitenden Hilfen des Integrationsamtes für technische Arbeitshilfen ein-schließlich der Prüfung von Notwendigkeit, Eignung und Kostenangemessenheit
- Fachtechnische Gutachten und Stellungnahmen in Widerspruchsverfahren
- Begutachtung von Arbeitsplätzen von Menschen mit Behinderungen im Rahmen des besonderen Kündigungsschutzes
- Mitarbeit bei Schulungsveranstaltungen des Integrationsamtes über behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung
- Mitarbeit bei Forschungs- und Modellvorhaben, die vom Integrationsamt gefördert werden
- Mitarbeit in regionalen und überregionalen Gremien und Arbeitsgruppen
Erforderlich ist eine enge Zusammenarbeit mit den Arbeitgebenden, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie deren Vertretungen. Das Aufgabenfeld beinhaltet zu großen Teilen Außendiensttätigkeiten im Stadtgebiet Bremens und Bremerhavens.
Eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder 3 ist daher wünschenswert.
Von besonderem Vorteil sind:
- Eine Qualifizierung in den Bereichen REFA, CDMP und / oder SIFA
- Kenntnisse über die Auswirkung von Behinderungen auf das Leistungsprofil im Arbeitsleben
- Eine langjährige praktische Erfahrung in einem vergleichbaren Aufgabengebiet
- Verständnis für die Produktion und betriebswirtschaftliche Abläufe bei Arbeitgebern
- Vielseitiges technisches Fachwissen
- Kenntnisse aus dem Bereich barrierefreies Bauen
Fehlende Fachkenntnisse können im Rahmen der Einarbeitung erworben werden.
Voraussetzungen
- Ein abgeschlossenes technisches (Fach-)Hochschulstudium als Dipl. Ingenieur/in (FH) (w/m/d) oder Bachelor of Science/Engineering (w/m/d)
oder sonstige Beschäftigte, die aufgrund langjähriger Berufstätigkeit gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen nachweisen können. Hierunter fallen insbesondere Bewerberinnen und Bewerber, mit einer Weiterbildung als Techniker/in (w/m/d) der Fachrichtung Auto-matisierungstechnik, Sondermaschinenbau, Systemergonomie, Arbeitswissenschaften, Systemprogrammierung und / oder Interaktionsgestaltung mit langjähriger Berufserfahrung in den genannten Aufgabengebieten - Koordinierungs- und Planungsfähigkeit
- Freude an einer teamorientierten Zusammenarbeit und am Umgang mit Menschen, insbesondere Interesse an der beruflichen Teilhabe schwerbehinderter Menschen
- Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen
- Selbständige Arbeitsweise sowie eine ausgeprägte Belastbarkeit
- Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung
- Bereitschaft zu Fortbildungsmaßnahmen
Kennzeichen
AVIB- 70 - Dezernat 5
Bewerbungsfrist
22.09.2025
Allgemeine Hinweise
Das AVIB bietet Ihnen:
- Eine gründliche Einarbeitung
- Ein gutes Betriebsklima mit einem kollegialen Arbeitsklima und einem Schwerpunkt auf das betriebliche Gesundheitsmanagement
- Die Möglichkeit, in einem Aufgabenbereich eigenverantwortlich und selbst gestaltend tätig zu werden
- Die Teilnahme an Fortbildungen
- Die Möglichkeit der ortsflexiblen Arbeit
Schwerbehinderten Menschen wird bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung der Vorrang gegeben.
Bewerbungen von Menschen mit einem Migrationshintergrund werden begrüßt.
Bewerbungshinweise
Sich bewerbende Personen werden gebeten, den üblichen Bewerbungsunterlagen eine aktuelle Beurteilung bzw. ein aktuelles Arbeitszeugnis beizufügen.
Bei Bewerbungen per E- Mail fassen Sie bitte die gesamten Unterlagen als ein Dokument im PDF-Format zusammen.
Bitte reichen Sie uns nur Kopien von Ihren Bewerbungsunterlagen ein (keine Mappen), da diese aus Kostengründen nicht zurückgesendet werden können. Sofern Ihnen eine schriftliche Ablehnung zugeht, werden Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf der Frist gemäß § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz aufbewahrt und anschließend vernichtet.
Ansprechperson
Nähere Auskünfte zu dieser Stellenausschreibung bezüglich des Aufgabengebietes erteilt Frau Heininger unter der Tel. Nr. 0421 / 361- 15120 oder Herr Mundl, Tel. Nr. 0421-361-5294 und bei Fragen zu den personalrechtlichen Voraussetzungen Herr Bohlmann unter der Tel. Nr. 0421 / 361- 5101.
Bitte senden Sie Ihre aussagefähige Bewerbung unter Angabe der Kennziffer per Post an das:
Amt für Versorgung und Integration Bremen
- Z 1 -
Doventorscontrescarpe 172 D
28195 Bremen
oder elektronisch an bewerbungen@avib.bremen.de