Die Kaufmännischen Lehranstalten (KLA) – Berufsbildende Schulen für Wirtschaft und Verwaltung bilden in Bereichen der Kompetenzfelder kaufmännischer und verwaltender Bildungsgänge aus. Hierbei werden die Lerninhalte den Schüler:innen im Lernfeldunterricht mit hohem Praxisbezug handlungsorientiert in realistischen Lernsituationen möglichst eigenverantwortlich bzw. selbstorganisiert vermittelt.
Neben der zwei- oder dreijährigen Dualen Ausbildung, die ca. 1100 Schüler:innen in Teilzeit absolvieren, liegt ein weiterer Schwerpunkt im vollschulischen Bildungsangebot. Dieses erstreckt sich von der Berufsorientierung über die Erweiterte Berufsbildungsreife, den Mittleren Schulabschluss, die Fachhochschulreife bis hin zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife und dauert entsprechend ein bis drei Jahre. Diese vollschulischen Bildungsangebote besuchen ca. 400 Schüler:innen.
Berufsgruppe
Lehrkräfte
Eingruppierung
- Besoldungsgruppe A 16 BremBesO -
Besetzbar
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Aufgabengebiet
Der bzw. die Schulleiter*in übernimmt insbesondere folgende Aufgaben:
Schul- und Unterrichtsentwicklung:
Personalführung und Entwicklung:
Der bzw. die Schulleiter:in trägt die Gesamtverantwortung für die Schule und gestaltet die oben dargestellte konzeptionelle Weiterentwicklung in Rücksprache mit dem Schulamt. Sie/er ist Vorgesetzte/r des unterrichtenden und nichtunterrichtenden Personals.
Die Aufteilung der Aufgaben erfolgt innerhalb der Schulleitung. Der bzw. die Schulleiter*in kann der Stellvertretung einzelne ihr zugewiesene Aufgaben übertragen. Darüber hinaus kann eine Beauftragung mit weiteren schulischen Aufgaben erfolgen.
Bewerberinnen und Bewerber verpflichten sich, nach Übertragung der Stelle unverzüglich an der verbindlichen Führungskräftequalifizierung für Schulleitungen teilzunehmen.
Voraussetzungen
Bewerben können sich Lehrkräfte, die
verfügen.
* gemäß KMK-Beschluss „Gegenseitige Anerkennung von Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen vom 22.10.1999 in der jeweils gültigen Fassung
Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein, Erfahrungen:
Zudem erwarten wir folgende Kompetenzen:
Bitte reichen Sie Nachweise ein, wenn Sie entsprechende Kompetenzen durch Fortbildung oder spezifische berufliche Aktivitäten und Erfahrungen, ggf. auch außerschulisch, erworben haben.
Kennzeichen
A15/2023
Bewerbungsfrist
15.02.2023
Allgemeine Hinweise
Rechtliche Informationen:
Die Funktion der Schulleiterin/ des Schulleiters wird gemäß § 5 des Bremischen Beamtengesetzes zunächst auf zwei Jahre unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe verliehen. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Probezeit ist der Beamtin/ dem Beamten das Amt mit leitender Funktion auf Dauer im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu verleihen.
Das Besetzungsverfahren richtet sich nach den §§ 67 bis 70 BremSchVwG vom 28.06.2005 in der derzeit gültigen Fassung.
Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Die Tätigkeit eignet sich auch für Teilzeitbeschäftigte.
Ausgewählte tarifbeschäftigte Bewerber/innen werden auf der Grundlage der Entgeltordnung für Lehrkräfte eingruppiert.
Schwerbehinderte haben bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung den Vorrang.
Der Magistrat der Stadt Bremerhaven fördert die Beschäftigung von Frauen, insbesondere auch in Leitungsfunktionen, und begrüßt daher ihre Bewerbungen.
Der Magistrat der Stadt Bremerhaven begrüßt die Bewerbung von Menschen mit Migrationshintergrund.
Bewerbungshinweise
Haben Sie Interesse?
Dann reichen Sie bitte Ihre Bewerbung in zweifacher Ausfertigung ohne Mappen bzw. Bindung unter Angabe der oben genannten Nummer des Rundschreibens
bis zum 15.02.2023
beim Magistrat der Stadt Bremerhaven, Schulamt - 40/22, Hinrich-Schmalfeldt-Straße,
27576 Bremerhaven ein.
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen bei:
Ansprechperson
Joanne Finger
Schulamt
Tel.: 0471 590-2232
Joanne.Finger@magistrat.bremerhaven.de
Postanschrift:
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Schulamt (40/22)
Hinrich-Schmalfeldt-Straße
27576 Bremerhaven
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!