Diplom-Rechtspflegerin oder Diplom-Rechtspfleger

Als Diplom-Rechtspflegerin beziehungsweise Diplom-Rechtspfleger führen Sie zum Beispiel Zwangsversteigerungen durch, klären, ob es Erben für einen Nachlass gibt, entscheiden über Räumungsschutzanträge von Mieterinnen und Mietern, überwachen Insolvenzverfahren und unterweisen und kontrollieren bei Vormundschaften.

In der Strafvollstreckung sorgen Sie für die Umsetzung von Strafurteilen, vorrangig von Geld- und Freiheitsstrafen.


Informationen für Interessierte

Die Ausbildung erfolgt in einem dreijährigen dualen Studium als Rechtspflegeranwärter*in auf Widerruf.

Das Studium gliedert sich in Theorie- und Praxisblöcke. Die Berufspraxis wird bei den Gerichten und der Staatsanwaltschaft vermittelt, theoretische Grundlagen erlernen Sie an der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege in Hildesheim.

Ziel des Studiums ist es, in einem wissenschaftlichen Studiengang mit praktischem Bezug einen Wissensstand zu vermitteln, der es ermöglicht, Rechtsfragen zu erkennen und sachgerechte Entscheidungen zu treffen.

Voraussetzung für das duale Studium ist eine Hochschulzugangsberechtigung. Dies ist zum Beispiel das Abitur oder die vollständige Fachhochschulreife beziehungsweise ein gleichwertiger Bildungsabschluss.

Des Weiteren muss die deutsche Staatsbürgerschaft im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes vorliegen.

Neben dem Interesse an der Klärung von Rechtsfragen und der Anwendung von Rechtsvorschriften sollten Sie die Fähigkeit zu systematischem Denken und wissenschaftlichem Arbeiten besitzen.

Sorgfalt und Zuverlässigkeit sind ebenso Voraussetzungen wie Team-, Konflikt- und Kritikfähigkeit.

  • Voraussetzung: Abitur, Fachhochschulreife oder gleichwertiger Bildungsabschluss
  • Ausbildungsdauer: 3 Jahre
  • Ausbildungsvergütung: 1.288,60 € brutto
  • Abschluss: Diplom-Rechtspflegerin (FH) beziehungsweise Diplom-Rechtspfleger (FH)
  • Anfangsbesoldung: 2.746 € brutto (ab 2021)

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen

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